Wenn viele Menschen gemeinsam verreisen, steigt das Risiko, dass ein Teilnehmer wegen plötzlicher Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Verlust des Arbeitsplatzes die Reise nicht antreten kann. Unsere Reiserücktrittsversicherung bietet optimalen Schutz zu günstigen Konditionen.
Bei Nichtantritt der Reise ersetzt die Versicherung den Reisepreis und bei Abbruch der Reise werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und sonstige Mehrkosten ersetzt.
Versicherungsschutz besteht nicht für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
Versicherungsschutz besteht nicht bei Streik, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen sowie sonstigen bürgerlichen Unruhen
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes
Die Versicherungsprämien und Altersgruppierungen finden Sie in unseren FAQs
Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Wenn der geplante Urlaub wegen Krankheit oder einer Unfallverletzung kurzfristig ausfällt, ist das traurig genug. Dass zusätzlich hohe Stornogebühren für die An- und Abreise und die Ferienwohnung anfallen, können Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung vermeiden. Sie erstattet den Reisepreis, Umbuchungskosten oder Mehrkosten für eine verspätete Abreise.
Ja, die Reiserücktrittsversicherung leistet bei Abbruch der Reise. Es werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und sonstige Mehrkosten über die Reiserücktrittsversicherung ersetzt.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten bei Stornierung einer Reise, wenn durch Vorlage eines ärztliches Attests eine akute Erkrankung nachgewiesen wird. Wird die Reise aus anderen Gründen wie z.B. Arbeitslosigkeit oder der akuten Erkrankung eines oder einer Angehörigen abgesagt, leistet hier ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn durch Vorlage eines ärztlichen Attests die akute Erkrankung nachgewiesen wird.
Ja, die Prämien werden anhand des Geburtsdatums der Teilnehmenden ermittelt.
Dabei gelten folgende Altersgruppen:
Gruppe 1: Altersgruppe von 0 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Gruppe 2: Altersgruppe von 25 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
Gruppe 3: Altersgruppe ab 65 Jahre
Altersgruppe von 0 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
von 251,00 € bis 500,00 € =15,00 Euro
von 501,00 € bis 750,00 € = 25,00 Euro
von 751,00 € bis 1.000,00 € = 35,00 Euro
von 1.001,00 € bis 1.250,00 € = 45,00 Euro
von 1.251,00 € bis 1.500,00 € = 55,00 Euro
Bei noch höheren Kosten für jeweils zusätzliche 250,00 € mehr = 12,00 Euro
Altersgruppe von 25 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
von 251,00 € bis 500,00 € =18,00 Euro
von 501,00 € bis 750,00 € = 30,00 Euro
von 751,00 € bis 1.000,00 € = 40,00 Euro
von 1.001,00 € bis 1.250,00 € = 50,00 Euro
von 1.251,00 € bis 1.500,00 € = 62,00 Euro
Bei noch höheren Kosten für jeweils zusätzliche 250,00 € mehr = 15,00 Euro
Altersgruppe ab 65 Jahre
von 251,00 € bis 500,00 € =44,00 Euro
von 501,00 € bis 750,00 € = 79,00 Euro
von 751,00 € bis 1.000,00 € = 104,00 Euro
von 1.001,00 € bis 1.250,00 € = 137,00 Euro
von 1.251,00 € bis 1.500,00 € = 172,00 Euro
Bei noch höheren Kosten für jeweils zusätzliche 250,00 € mehr = 36,00 Euro