Gemeinsam verreisen macht Spaß. Aber je mehr Menschen gemeinsam unterwegs sind, desto größer ist das Risiko, dass nicht alles wie geplant läuft. Versichere dein Reisegepäck oder das deiner Gruppe gegen Diebstahl und Verlust. Als Reisegepäck können alle Dinge des persönlichen Reisebedarfs sowie die am Körper getragene Kleidung versichert werden.
Ausgeschlossen sind die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
Ansprüche wegen Abnutzung oder Verschleiß sind nicht mitversichert
Bei grober Fahrlässigkeit kann keine Schadenserstattung erfolgen, bestes Beispiel hierfür ist das unbeaufsichtigte Stehenlassen von Gepäckstücken
Was beinhaltet eine Reisegepäckversicherung?
Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden.
Bei Ferienfreizeiten, Sommercamps usw. besteht auch die Möglichkeit, Gruppenzelte und Gegenstände, die häufig auf Gruppenfahrten mitgenommen werden, separat zu versichern. Das können zum einen besagte Zelte oder das Zeltzubehör sein, genauso aber auch Bänke, Tische, Gesellschaftsspiele und vieles mehr. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel für die Risiken Transportmittelunfall, Elementarereignisse (Feuer, Sturm, Blitzschlag) sowie Diebstahl ganzer Zelte.
Beim Diebstahl von Reisegepäck kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen. Bei grober Fahrlässigkeit kann keine Schadenserstattung erfolgen, bestes Beispiel hierfür ist das unbeaufsichtigte Stehenlassen von Gepäckstücken. Insbesondere an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfe oder Flughäfen wird dies teilweise bereits dann angenommen, wenn ein Koffer nicht zwischen den Beinen eingeklemmt ist. Als Grundsatz gilt: Je wertvoller das Gepäck ist und je mehr Öffentlichkeitsverkehr am Aufenthaltsort herrscht, desto sorgsamer müssen Sie auf Ihr Gepäck achten.